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Auf Anfrage erhaltet Ihr gerne von mir eine Word-Datei mit Welpentipps und auch ein Muster für einen Welpenschutzvertrag!

Tel. 06220/5650


Welpen-Tipps: Liegeplatz:Sollte beißfest sein (z.B. Kunststoffkorb).Aus hygienischen Gründen mehrere Kuscheldecken parat halten. Futternäpfe:Sollten standfest und leicht zu reinigen sein (z.B. Edelstahl).Achtung! Bei zu großen Näpfen neigt man eventuell dazu, die Futtermenge zu groß zu machen. Bitte unbedingt auf die Futteranleitung auf dem Welpenfutter achten! Fellpflege:Schon jetzt mit einem Fellpflege-Handschuh die Welpen daran gewöhnen. Ab und zu durch Streicheleinheiten sanft massieren! Bei der Gelegenheit den Welpen immer mal wieder auf den RückenLegen (ist später auch beim Tierarzt wichtig!) Spielzeug:Sollte die Kaumuskulatur stärken (z.B. aus Hartgummi, Zieh- oder Beißringe). Knabbereien:Je härter, desto besser! (z.B. Büffelhautknochen…) Gesundheit:Bitte kümmern Sie sich um die weitere tierärztliche Versorgung! Erste Impfung und Entwurmung sind bereits erfolgt! (siehe Pass). Die Ohren bitte regelmäßig reinigen (Olivenöl und sauberes Tuch). Hundesteuer:Bitte bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung anmelden! Haftpflichtversicherung:Kümmern Sie sich um eine Hundehaftpflichtversicherung, da Hunde nicht über die Privathaftpflicht versichert sind. Überanstrengung:Bitte vermeiden! Tragen Sie Ihren Welpen die Treppen hinauf und hinunter. Vorsicht beim Hochnehmen! Keine Ausläufe am Fahrrad. Das Skelett ist noch unreif! Erst nach ca. 2 Jahren ist es komplett ausgebildet. Dennoch regelmäßig Auslauf bieten, andere Hunde treffen. Stören Sie Ihren Welpen aber auch nicht in seinen Ruhephasen. Sauberkeit:Bringen Sie Ihren Liebling nach jedem Füttern und Aufwachen nach draußen an einen Platz, wo er sich lösen kann. Lob und Tadel:Egal, wie oft Sie Ihr Kommando wiederholen müssen, sobald Ihr Hund es befolgt, sparen Sie nicht an Lob (geben Sie gerne auch kalorienarme Leckerlies).Bleiben Sie konsequent und lassen Sie Ungehorsam nicht durchgehen. Immer sofort eingreifen, da Hunde Lob und Tadel nur dann mit der richtigen Handlung verknüpfen. Mit 8-12 Wochen beginnt die Sozialisierungsphase. Jetzt wird die Beziehung gefestigt. Jetzt zu erlernen: -Stubenreinheit, Gehen an der Leine. Die 13. bis 16. Woche ist die Rangordnungsphase. Hier spielt die Konsequenz eine wichtige Rolle. Jetzt wichtig: Sitz, Platz, Halt, Fuß, nicht an Menschen hochspringen, alleine zu Hause bleiben. Wenn Sie in dieser Phase Ihre Autorität nicht durchsetzen, wird Ihr Hund in Zukunft der Ranghöhere / Rudelsführer sein. Mit dem 6. Lebensmonat beginnen die Flegeljahre. Da hat ihr Hund wieder alles vergessen, was er erlernt hat. Hier ist wieder Ihre Konsequenz gefragt.Fütterungen:8-12 Wochen: 4 – 5 mal täglich (Tagesration einteilen), 12 – 20 Wochen: 3 – 4 mal täglich, 20 Wochen bis 12 Monate: 3 mal täglich.


Schutzvertrag

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zwischen dem Vorbesitzer

Frau: Tatjana Stay
Wohnort: 69253 Heiligkreuzsteinach
Straße: Weinheimer Str. 2 B
Telefon: 06220/5650

und

Fam.:
Wohnort:
Straße:
Telefon:


Folgendes Tier wird heute übereignet zu einem Preis von 450,-- Euro:

Name: 
Farbe: tricolor
geb. am:
Geschlecht:
Rasse: Beagle


Ihr Hund ist kein lebloses Tier, sondern ein Wesen, das Zuneigung, Aufmerksamkeit und sorgfältiger Pflege bedarf. Wie Sie sich selbst überzeugen konnten, erscheint das Tier gesund und wird sich sicherlich bald auch in seiner neuen Umgebung gut einleben und wohlfühlen. Je sorgfältiger Sie den Hund transportieren, eingewöhnen, verhaltensgerecht pflegen und artgemäß ernähren, desto mehr wird er es Ihnen mit Zuneigung und langer Gesundheit danken.

Der Übereigner verpflichtet sich:

1. Das Tier wie ein Familienmitglied in den Wohnräumen zu halten. Das Tier ordnungsgemäß zu pflegen, für ausreichende Fütterung, Auslauf und bei Krankheit für tierärztliche Behandlung zu sorgen.

2. Dem Tier keine Mißhandlungen, Quälereien, auch nicht durch Dritte wie Kinder zuzufügen. Die Aufsichtspflicht hat der Übereigner.

3. Das Tier zu keinerlei chemischen oder medizinischen Versuchen zu verwenden oder zu diesem Zweck zur Verfügung zu stellen.

4. Kettenhaltung (od. ähnl. Anbinden), sowie Stall- od. Zwingerhaltung ist nicht erlaubt. Dem Tier ist eine weiche Liegefläche zur Verfügung zu stellen.

5. Falls der Übereigner das Tier aus irgendeinem Grund nicht mehr halten kann, ist der Vorbesitzer zu verständigen und ihm das Vorkaufsrecht einzuräumen.

6. Der Übereigner räumt dem Vorbesitzer das Recht ein, sich jederzeit persönlich od. durch Beauftragte vom Zustand des Tieres und der Einhaltung des Vertrages zu überzeugen. Weiterhin wird dem Vorbesitzer das Recht eingeräumt, bei grober Vertragsverletzung das Tier - ohne Kaufpreiserstattung - wieder mitzunehmen, sowie ggf. rechtliche Schritte einzuleiten.

7. Der Übereigner erklärt, dass er das Tier besichtigt und für gut befunden hat. Die Übereignung erfolgt wie besehen.
Die Geltendmachung von Ansprüchen wegen evtl. vorhandener od. nicht erkennbarer Mängel, insbesondere charakterliche oder gesundheitlicher Art, ist ausgeschlossen.

8. Das Tier bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Vorbesitzers, der Vorbesitzer räumt sich das Recht ein, das Tier in diesem Fall jederzeit zurückzuholen.

9. Der Übereigner hat vorstehende Bedingungen gelesen, und erkennt sie als Ganzes an.

Sobald das Tier übergeben wurde, entfällt jede Haftung des Vorbesitzers.




Heiligkreuzsteinach, den ________________

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(Übereigner)                                                                  (Vorbesitzer)



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